Rechtlicher Hinweis zur internen Nutzung von Bildmaterial des Mitarbeiterfestes
Die im Rahmen des Mitarbeiterfestes entstandenen Foto‑ und Bildaufnahmen (nachfolgend „Bilder“) dürfen ausschließlich für interne Unternehmenszwecke verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist ausdrücklich untersagt, sofern keine gesonderte schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsführung bzw. den Rechteinhaber vorliegt.
Verbotene Verwendungsarten
- Veröffentlichung auf externen Webseiten, Intranets anderer Unternehmen oder sonstigen Online‑Plattformen.
- Verbreitung in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, X/Twitter, TikTok) oder Messaging‑Diensten.
- Druck, Vervielfältigung oder Weitergabe in physischer Form (z. B. Flyer, Poster, Broschüren) ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis.
Rechtliche Grundlagen
- Urheberrecht: Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt; das unerlaubte Vervielfältigen, Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen verletzt §§ 2, 15 UrhG.
- Datenschutz: Personenbezogene Bilddaten unterliegen den Vorgaben der DSGVO; die Verarbeitung zu nicht‑autorisierten Zwecken ist unzulässig.
Haftung bei Rechteverletzungen Dritter
Der Inverkehrbringer (also das Unternehmen oder die Person, das/die die Bilder verbreitet) haftet für sämtliche Schäden, die aus einer unberechtigten Nutzung der Bilder Dritter entstehen. Dies umfasst sowohl Ansprüche aus Urheber‑ und Markenrechtsverletzungen als auch aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Bei Verstößen behält sich das Unternehmen das Recht vor, rechtliche Schritte, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen, einzuleiten.
Folgen bei Verstößen
Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns rechtliche Schritte, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen, vor.